Kosten und Erstattungsfähigkeit
Osteopathie
Die osteopathische Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung. Die Dauer der Behandlung (meist zwischen 30 und 50 Minuten) richtet sich nach dem Behandlungsverlauf.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden unabhängig von der Länge der Behandlung individuell je nach tatsächlichen Aufwand und der durchgeführten Leistung (Anamnese, Tests, behandelte Strukturen, Beratung und Bericht) berechnet und bewegen sich je nach Aufwand bei ca. 110,-€.
Bei Säuglingen, Kindern und Akutfällen kann die Behandlungszeit auf ca. 30 Minuten verkürzt werden. Diese werden dann mit ca. 55,- € berechnet.
Das Honorar ist vom Patienten direkt im Anschluss an die Behandlung per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Die Rechnung erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer Bezuschussung bzw. Übernahme der Behandlungskosten.
Beckenboden Check-up und Ultraschall
60 Minuten · 140,- €
Der Beckenboden Präventions-Check-up beinhaltet:
- ausführliches Anamnesegespräch
- Erklärung der Beckenbodenstrukturen anhand eines Modells
- äußerliche körperliche Untersuchun
- interne vaginale/rektale Untersuchung
- funktionellen Ultraschall als Biofeedback
- Besprechung des Befunds und individuelle Empfehlungen
Kostenübernahme
Private Krankenkasse, Zusatzversicherung, Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenkassen, sowie Krankenzusatzversicherungen die Kosten einer osteopathischen Behandlung im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages oder Tarifs, abzüglich eines möglichen Selbstbehalts. Dafür benötigen sie einen Heilpraktikerzusatz in ihrem Tarif.
Dabei werden die Kosten für Osteopathie von privaten Krankenkassen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet.
Es wird kein Rezept und keine Überweisung des Arztes benötigt.
Die Abrechnung erfolgt, wie bei allen anderen medizinischen Leistungserbringern, direkt über den Privatpatienten.
Privatpatienten erhalten von mir eine Heilpraktikerrechnung über die osteopathische Behandlung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Zur Erstattung des entsprechenden Anteiles reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sie verpflichten sich auch zur Zahlung von Beträgen, die nicht von Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle erstattet werden.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ Zusatzversicherung bezüglich einer Bezuschussung oder Übernahme der Behandlungskosten.
Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. In den meisten Fällen benötigen Sie hierfür eine ärztliche Empfehlung für Osteopathie.
Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland und damit erstattungsfähig. Zur eventuellen Kostenübernahme können Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen.
Ob und in welcher Höhe sich Ihre Krankenkasse beteiligt, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse oder informieren sich online unter Osteokompass oder VOD Krankenkassenliste.
Katharina Czajor-Schulz
Rheinstraße 45
65185 Wiesbaden
Auf dem Haarbau 1
65510 Hünstetten-Görsroth
Tel 0176 / 847 658 26
E-Mail info@czajor-schulz.de
Web czajor-schulz.de
